Neue Regeln für Online Werbung?

Neue Regeln für Online Werbung?


Gestern erging das EuGH Urteil zur Rs C-604/22. Die zwei relevantesten Aussagen aus unserer Sicht sind:

Ein aus einem Consent Management Portal (CMP) gewonnener kodierter TC-String (Information darüber, worin der Nutzer eingewilligt oder wogegen er Widerspruch eingelegt hat) ist ein personenbezogenes Datum. Die Begründung des Gerichtshofs ist insofern interessant, als der EuGH betonte, dass hierfür die indirekte Identifizierbarkeit einer natürlichen Person über ein Cookie der IP-Adresse im CMP ausreicht, selbst wenn nicht alle Verantwortlichen Zugriffsmöglichkeiten auf das Cookie der IP-Adresse haben.
Die IAB Europe (Branchenorganisation) und ihre Mitglieder gelten als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art 26 DSGVO. Das ist aus unserer Sicht wiederum insofern interessant, als die Datenverarbeitung in verschiedene „Verarbeitungsstufen“ eingeteilt und klargestellt wurde, dass die IAB Europe als gemeinsame Verantwortliche anzusehen ist, weil sie ihren Mitgliedern einen einheitlichen Regelungsrahmen samt Vorgaben zur technischen Umsetzung für die Online-Versteigerung von Nutzer-Profilen zur Verfügung stellt. Diese gemeinsame Verantwortlichkeit erstreckt sich aber gerade nicht mehr auf die nachgelagerte „Verarbeitungsstufe“ der Ausspielung personalisierter Werbung.

Hier der Link zum Urteil: https://lnkd.in/d2v7tUjH