Unsere lang erwartete EuGH-Entscheidung (C-446/21) ist da!

Unsere lang erwartete EuGH-Entscheidung (C-446/21) ist da!

1. Das „nach Zeit und Art“ unbeschränkte Sammeln von Daten auf der Plattform Facebook selbst, aber auch außerhalb der Plattform (“off-site“) ist nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung in Einklang zu bringen. Die Speicherdauer muss im Hinblick auf das Ziel, personalisierte Werbung zu schalten, angemessen und gerechtfertigt sein. Eine unbegrenzte Speicherung stellt dabei jedenfalls einen unverhältnismäßigen Eingriff dar.

2. Darüber hinaus ist die Verwendung sämtlicher Daten eines sozialen Netzwerks, unabhängig davon, über welchen Sensibilitätsgrad diese verfügen, nicht gerechtfertigt. Damit werden dem Werbesystem klare Schranken aufgezeigt, die für alle gelten.

Zur Entscheidung geht es hier lang:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=290674&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4014442