Bessere Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Bessere Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Larissa Zahrhuber hat sich mit dem Thema „Bessere Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung“ beschäftigt:

Die Europäische Kommission hat heute ein neues Gesetz vorgeschlagen, wodurch die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei Durchsetzung der DSGVO verbessert werden soll. Dabei schlägt die Kommission in Bezug auf die Anwendung der DSGVO konkrete Verfahrensregeln für Behörden vor. Dies in Fällen, in denen Personen betroffen sind, die in mehr als einem Mitgliedsstaat ansässig sind.

Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die federführende Datenschutzbehörde, den betroffenen „Kollegen“ eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln. In dieser Zusammenfassung sollen die wichtigsten Elemente der Untersuchung und ihre eigenen Ansichten zum konkreten Fall angeführt werden. Damit soll den Datenschutzbehörden schon frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu beziehen. Die Kommission erhofft sich dadurch weniger Meinungsverschiedenheiten und mehr Konsens zwischen den betroffenen Behörden.

Die neue Vorschrift soll auch Vorteile für Einzelpersonen und Unternehmern mit sich bringen: Einzelpersonen soll zu schnelleren Rechtsbehelfen und Unternehmen zu mehr Rechtssicherheit verholfen werden.

Die neue Verordnung soll also zur Harmonisierung einzelner Verfahrensvorschriften in grenzüberschreitenden Fällen führen, um so das reibungslose Funktionieren des durch die DSGVO geschaffenen Mechanismus für Zusammenarbeit und Kohärenz zu garantieren.